Staffel 2 | Folge 4
»Lernplanung ist Reflexion«
In dieser Folge erfahren Sie, welche Probleme Lernplanung mit sich bringen kann und warum dem so ist. Wir befassen uns…
Zu Gast: Prof. Barbara Dauner-Lieb
00:09 | Anknüpfung an den ersten Teil |
00:39 | Lernen für den gelungenen Transfer |
01:47 | – Wissen aneignen |
06:48 | – Mit juristischen Theorien umgehen |
11:05 | – Ein eigenes Qualitätsempfinden |
13:26 | – Drill und Übung |
21:09 | – Transfer ist Einstellungssache |
22:40 | * Zusammenfassung, Ausblick und Abschluss |
In dieser Folge nennen wir Ihnen einen guten Grund dafür, warum so viele das erste Staatsexamen nicht bestehen und nur so wenige gute Noten mit nach Hause nehmen. Sie werden lernen, was Transfer von Wissen und Fertigkeiten ist und wie Sie gelungene Transferleistungen zum Ziel Ihrer Lernbemühungen machen können.
In dieser Folge erfahren Sie, welche Probleme Lernplanung mit sich bringen kann und warum dem so ist. Wir befassen uns…
ab 00:39 |
In diesem Teil besprechen wir die Voraussetzungen für den gelungenen Transfer. Robert E. Haskell hat elf Voraussetzungen für das Lernen für Transfer aufgestellt und analysiert. Hier sind sie im Überblick: » 1. Acquire a large primary knowledge base in the area in which transfer is required […]. 2. Acquire some level of knowledge base in subjects outside the primary area […]. 3. Understand what transfer is and how it works. 4. Understand the history in the area(s) that transfer is wanted […] 5. Acquire motivation, or more specifically, a ›spirit of transfer‹ […]. 6. Develop an orientation to think and encode learning in transfer terms […]. 7. Create cultures of transfer or support systems […]. 8. Understand the theory underlying the area(s) in which we want to transfer […]. 9. Engage in hours of practice and drill […]. 10. Allow time for the learning to incubate. 11. Observe and read the works of people who are exemplars and masters of transfer thinking.«, Haskell, Transfer of Learning, 2001, S. XV mit weiteren Verweisen auf weitere Ausführungen innerhalb seines Buches. Ich habe diese Voraussetzungen im Hinblick auf das juristische Lernen leicht modifiziert. |
07:22 |
Zum theoretischen Gefahrbegriff im POR siehe Porscher/Rusteberg, JuS 2011, 984 (987 ff.). |
ab 12:32 |
Der Aufsatz, von dem ich hier spreche: Klamser, Warum haben die Klausuren im Zweiten nicht geklappt?, JA 2013, 206-209. |
ab 18:23 |
§ 820 BGB Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt (1) War mit der Leistung ein Erfolg bezweckt, dessen Eintritt nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als ungewiss angesehen wurde, so ist der Empfänger, falls der Erfolg nicht eintritt, zur Herausgabe so verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zur Zeit des Empfangs rechtshängig geworden wäre. Das Gleiche gilt, wenn die Leistung aus einem Rechtsgrund, dessen Wegfall nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen wurde, erfolgt ist und der Rechtsgrund wegfällt. (2) Zinsen hat der Empfänger erst von dem Zeitpunkt an zu entrichten, in welchem er erfährt, dass der Erfolg nicht eingetreten oder dass der Rechtsgrund weggefallen ist; zur Herausgabe von Nutzungen ist er insoweit nicht verpflichtet, als er zu dieser Zeit nicht mehr bereichert ist. |
ab 21:08 |
Wie auch die sonstigen Ausführungen zum Transfer, stammt auch die Erkenntnis das Transfer auch eine Einstellungssache von Robert Haskell; Vgl. Haskell, Transfer of Learning, 2001, S. XV, 115 ff. |
|
Staatsexamen: Nichtbestehen des Staatsexamens
Juristische Ausbildung: Probleme (mit) der juristischen Ausbildung
Transfer
Transfer: Definition
Schulbildung
Rechtsanwendung: praktische Rechtsanwendung
Gestaltung
Juristische Ausbildung: Ziele der juristischen Ausbildung
Klausuren schreiben
lernen: sinnvolles Lernen
Repetitorium
vergessen
Qualitätsempfinden
Gutachten
Klausuren schreiben
Adressatenorientierung
lernen: lebenslanges Lernen
vor der Folge: S. 12
nach der Folge: S. 13
Das Dossier ist als Dreh- und Angelpunkt Ihrer Auseinandersetzung mit der Idee der reflexiven Praxis gedacht. Im Dossier finden Sie einen idealen Ablaufplan sowie weiterführende Hinweise auf Literatur, Filme und Musik. Doch vor allen Dingen enthält das Dossier die auf die Folgen abgestimmten Anregungen zur Reflexion und zum Schreiben für sich selbst.
Hier können Sie das Dossier herunterladen (ca. 11 MB)
Sie sind Nutzerin/Nutzer der Lerneinheit und haben Fragen und/oder Anregungen zur reflexiven Praxis?
Dann wenden Sie sich an:
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass wir keine individuelle Studienberatung, Examensplanung oder Ähnliches anbieten. Des Weiteren können und werden wir es Ihnen auch nicht abnehmen, sich eigenständig, ernsthaft und vertieft mit den Fragen auseinanderzusetzen, welche die reflexive Praxis zwangsläufig mit sich bringen wird (etwa »Was macht ein gutes Gutachten aus?«, »Was heißt denn nun praktische Rechtsanwendung?« etc.). Dass Sie anfangen, sich derartige Fragen selbst zu beantworten, ist nämlich Ziel der Lerneinheit.
Die Seite spinnt? Die Videos haken? Das kann passieren, obwohl es nicht passieren sollte. Wir bitten schon jetzt um Verzeihung und hoffen auf Ihre Mithilfe.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an:
stoerung@reflexive-praxis-jura.de
Sie interessieren sich für das Konzept der Lerneinheit und/oder der Produktion von Lehrvideos und möchten Ähnliches umsetzen?
Dann wenden Sie sich an:
know-how@reflexive-praxis-jura.de
Sie möchten Ihre persönlichen Erfahrungen mit der reflexiven Praxis schildern, von Momenten reflexiver Einsichten berichten und/oder Danke sagen?
Dann schreiben Sie Jens persönlich, er freut sich sehr: